"No re-export to Russia": Warum Exporteure ihre Verträge jetzt anpassen müssen
Unternehmen sind ab dem 20. März 2024 verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland vertraglich untersagt ("No-Russia" Klausel).