Gründer @ INN.LAW / Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Mitglied ICC Commission on Commercial Law and Practice / Incoterms® 2020 Trainer
Erfahren Sie in diesem Webinar anhand von Praxisbeispielen, Musterklauseln und der neuesten Rechtsprechung wie Sie rechtssichere und profitable Lieferverträge (B2B) abschließen.
Lernen Sie in diesem Webinar anhand von Praxisbeispielen, Musterklauseln und der neuesten Rechtsprechung wie Sie weltweit rechtssichere und profitable Verträge abschließen.
Unternehmen sind ab dem 20. März 2024 verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland vertraglich untersagt ("No-Russia" Klausel).
Die Hamburger Leitlinien unterstützen Gerichte, Sachverständige und Parteien im Umgang mit ausländischem Recht bei internationalen Rechtsstreitigkeiten. Sie stellen in kompakter Form den maßgeblichen Rechtsrahmen dar und geben eine Vielzahl praktischer Handlungsempfehlungen.