EU-Russland-Sanktionen – Update Juli 2025: EU beschließt 18. Sanktionspaket
Neue Maßnahmen gegen Schattenflotte, russischen Energiesektor und Finanzakteure: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Rechtsanwalt Head of Corporate & Compliance Schiedsrichter (DIS, ICC)
5. August 2025
Originalsprache
Deutsch
(Ergänzung zu unserem Insight vom 18. Juni 2025)
Am 18. Juli 2025 hat der Rat der Europäischen Union nun das 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Grundlagen der russischen Kriegsführung weiter zu schwächen – insbesondere durch neue Maßnahmen im Energie-, Finanz- und Technologiebereich.
Die wichtigsten Kerninhalte im Überblick:
Verschärfung des Ölpreisdeckels und Energiesanktionen
Absenkung des Ölpreisdeckels für russisches Rohöl auf US$ 47,60 pro Barrel – künftig dynamisch an den durchschnittlichen Marktpreis für Ural-Rohöl gekoppelt.
Transaktionsverbot für sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit den Nord Stream-Pipelines.
Einfuhrverbot für raffinierte Ölprodukte aus russischem Rohöl – auch bei Verarbeitung in Drittstaaten.
Schattenflotte und Hafenzugang
EU-Sanktionsliste um 105 auf 444 Schiffe der sog. Schattenflotte erweitert.
Vermögenssperren, Dienstleistungsverbote und Hafenzugangssperren für gelistete Schiffe und Betreiber.
Finanzsanktionen und Transaktionsverbote
Vollständiges Transaktions- und Nachrichtenübermittlungsverbot mit weiteren 22 russischen Banken; gelistet sind nunmehr insgesamt 45 Institute.
Verbot von Transaktionen mit Finanzakteuren aus Drittstaaten, insbesondere bei Bezug zu Sanktionsumgehungen oder zum russischen Finanztransaktionssystem SPFS.
Neue Sanktionen gegen den Russian Direct Investment Fund (RDIF) und damit verbundene Beteiligungen und Finanzdienstleister.
Erweiterte Exportverbote und "Catch-all"-Regel
Zusätzliche Exportrestriktionen für fortschrittliche Technologien, Maschinen, Dual-Use-Güter und militärische nutzbare chemische Vorprodukte.
Durchfuhrverbot für wirtschaftlich kritische Güter (z. B. für Bau und Energieindustrie) über russisches Territorium.
Einführung einer "Catch-all"-Regelung für verdächtige Ausfuhren über Drittstaaten.
Listungen, Rechenschaftspflicht und Investitionsschiedsverfahren
Zahlreiche neue Listungen von Unternehmen/Organisationen, die Teil der militärisch-industriellen Lieferkette Russlands oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind; außerhalb Russlands insbesondere Unternehmen in China/Hongkong, der Türkei und Belarus.
Maßnahmen gegen Propagandaakteure und Verantwortliche für die Deportation ukrainischer Kinder.
Schutzmaßnahmen der EU gegen Investitionsschiedsverfahren seitens gelisteter Personen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Auch das 18. Sanktionspaket zeigt:
Die Anforderungen an Sanktions-Compliance für EU-Unternehmen, insbesondere im Exportgeschäft, verschärfen sich weiter. Wer mit internationalen Partnern, insbesondere in Drittstaaten, arbeitet, sollte jetzt:
Sanktionslisten-Screening, KYC-Prozesse und Vertragsklauseln auf Aktualität überprüfen,
Liefer- und Wertschöpfungsketten hinsichtlich verbotener Transaktionen und Durchfuhren über Russland analysieren,
Compliance-Strukturen weiterentwickeln – insbesondere in Bezug auf Exportkontrolle, Best-Effort-Pflichten, die sog. No-Russia Klausel (siehe unser Insight vom 27. April 2024) und CHP-Güter.
Weitere Handlungsempfehlungen zur Sanktions-Compliance finden Sie in unserem vorherigen Insight vom 18. Juni 2025.
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