Internationale Schiedsverfahren: Beweisbeschaffung in USA

Das Discovery-Verfahren ist in den USA essenziell zur Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens. Auch in internationalen Schiedsverfahren?

Supreme Court in den USA
Supreme Court in den USA
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Peter Poleacov, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ICC-registrierter Trainer für Incoterms® 2020 Schiedsrichter (DIS, ICC)

14. Dezember 2022

Originalsprache

Deutsch

Hintergrund

Das Discovery-Verfahren ist im US-amerikanischen Prozessrecht ein Schlüsselinstrument zur Vorbereitung einer Gerichtsverhandlung.

Es erlaubt jeder Partei systematisch Beweismaterial und Informationen von der anderen Partei zu erhalten, um ihre eigene Argumentation zu stärken oder Schwachstellen in der Argumentation der Gegenseite aufzudecken. Dies erfolgt unter anderem durch Vernehmungen, Anträgen auf Vorlage von Dokumenten, Anträgen auf Geständnisse und Zeugenaussagen. Mit Hilfe von Vorladungen können zudem Beweise von Nicht-Parteien eingeholt werden.

Der US Supreme Court hat in dem Rechtsstreit ZF Automotive US, Inc., et al. v. Luxshare, Ltd. am 13.06.2022 entschieden, dass die Parteien eines Schiedsverfahrens vor US-Bundesgerichten keine Unterstützungsmaßnahmen bei der Beweiserhebung (Discovery) nach 28 U.S. Code § 1782(a) beantragen können, wenn der Schiedsort außerhalb der USA liegt.

28 U.S. Code § 1782(a) lautet:
"The district court of the district in which a person resides or is found may order him to give his testimony or statement or to produce a document or other thing for use in a proceeding in a foreign or international tribunal, including criminal investigations conducted before formal accusation."

In dem Verfahren machte die Schiedsklägerin Luxshare, aus Hongkong, Post-M&A-Ansprüche gegen ZF Automotive, einen in Michigan ansässigen Automobilzulieferer und Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens, geltend. Der Unternehmenskaufvertrag sah vor, dass alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) beizulegen waren. Um ein DIS-Schiedsverfahren gegen ZF vorzubereiten, reichte Luxshare beim zuständigen US-Bundesgericht einen Antrag nach 28 U.S. Code § 1782(a) ein und verlangte Auskünfte von ZF und seinen Verantwortlichen.

Das Gericht legte seiner Entscheidung im Wesentlichen eine am Wortlaut orientierte Auslegung von 28 U.S. Code § 1782(a) zugrunde:

"Foreign tribunal" more naturally refers to a tribunal belonging to a foreign nation than to a tribunal that is simply located in a foreign nation. And for a tribunal to belong to a foreign nation, the tribunal must possess sovereign authority conferred by that nation.

Fazit

Liegt der Schiedsort im Ausland ist der Weg der Beweisbeschaffung in den USA für internationale Schiedsverfahren über 28 U.S. Code § 1782(a) künftig verschlossen.

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